Die Rechtsanwaltskanzlei Angelika Geil ist eine Kanzlei, die sich auf eine umfassende Beratung und Vertretung im Zivilrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Insolvenz- und Wirtschaftsrechts spezialisiert hat. In diesen Fachgebieten verfügen wir nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch unsere sich ständig weiter fortbildenden Anwälte garantiert wird, sondern auch über das erforderliche „back-office“. Neben unseren Rechtsanwälten beschäftigen wir weitere qualifizierte und hervorragend ausgebildete juristische und nichtjuristische Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten.
Wir sind der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend auf die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl.
Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten – etwa bei der Vorbereitung von Verträgen- anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.
Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjährige Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen sie in ihrem Geschäftsbetrieb konfrontiert werden, zur Verfügung.
Unsere Kanzlei ist bestrebt, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu vernünftigen Konditionen anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Deshalb sind wir bemüht, Ihnen im Vorfeld die Kosten zu nennen, die auf Sie zukommen können. Gleichzeitig sind wir bestrebt, Ihnen immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darzustellen und Sie nicht mit unnötigen Kosten zu belasten.
Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und sind für gerichtliche Verfahren zwingend. Seit der Einführung des RVG sind die Rechtsanwälte gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. In außergerichtlichen Beratungstätigkeiten, wie etwa der Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können. Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen Tätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorars hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten – etwa bei der Vorbereitung von Verträgen- anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.