Das Insolvenzrecht und die Insolvenzverwaltung bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir sind seit vielen Jahren an mehreren Gerichten in Baden-Württemberg als Sachverständige, Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig.
Mit einem großen Backoffice, bei Bedarf unterstützt durch ein großes Netzwerk und langjährige Kooperationspartner, wickeln bei uns drei Insolvenzverwalter und Treuhänder Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren, Verfahren mit internationalem Bezug, Konzerninsolvenzen und Nachlassinsolvenzen ab.
Oberstes Ziel ist dabei eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung, die unter anderem durch eine optimale Masseverwertung erzielt wird, aber auch eine erfolgreiche Betriebsfortführung und Betriebssanierung sowie der Erhalt vorhandener Arbeitsplätze stehen im Vordergrund.
In Fällen einer wirtschaftlichen Krise muss stets nach einer problem- und einzelfallbezogenen Lösung gesucht werden. Unsere Erfahrung und stetige Fortbildung ermöglichen es uns, Ihnen eine umfassende und praxisnahe Beratung zu bieten.
Wir nutzen unsere Erfahrungen aus unserer langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter für eine fachkompetente und lösungsorientierte Vertretung von Unternehmen und Schuldnern in der Krise. Dies beinhaltet unter anderem die Beratung vor Insolvenzantragstellung, das Gestalten von Sanierungslösungen, das Führen von Verhandlungen mit Gläubigern, Gesellschaftern und Banken oder auch eine immobilienrechtliche Beratung. Bei Bedarf erstellen wir Insolvenzanträge und stehen Ihnen sowohl im Rahmen der Insolvenzantragstellung als auch während des Insolvenzverfahrens zur Seite.
Wir beraten und vertreten Schuldner und Gläubiger in jeglichen Rechtsstreitigkeiten mit Insolvenzbezug. So übernehmen wir zum Beispiel die Prüfung und die Abwehr oder Durchsetzung von Haftungstatbeständen oder Anfechtungsansprüchen.
Ein weiteres Kerngebiet des Wirtschaftsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Eine qualifizierte Beratung von Beginn an hilft, späteren Streit und Ärger für die Gesellschaft und die Gesellschafter zu vermeiden.
Mit unserem fundierten Wissen stehen wir Ihnen sowohl in der Phase der Gesellschaftsgründung als auch bei sich später ergebenden Fragestellungen bis hin zur Auseinandersetzung und Beendigung der Gesellschaft oder Nachfolgeberatung mit vollem Einsatz zur Seite.
Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und sehen sich Haftungsfragen ausgesetzt? Unter anderem auch aufgrund unserer Erfahrung als Insolvenzverwalter können wir Sie hier umfassend beraten.
Je nach Bedarf beraten wir Sie umfassend oder nur punktuell zu einzelnen Fragen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
In dem Gebiet Vertragsrecht werden allgemein die für sämtliche Vertragstypen gemeinsam geltenden Gesetze und rechtlichen Regelungen erfasst. Betroffen sind somit Verträge zwischen Unternehmern, Privatpersonen oder an denen ein Unternehmer und ein Verbraucher (Privatperson) beteiligt sind.
Da es für die meisten Verträge keine Rolle spielt, ob sie mündlich oder schriftlich geschlossen werden, schließt beinahe jeder täglich Verträge ab. Das Vertragsrecht umfasst mithin nahezu jeden Lebenssachverhalt – vom Kauf einer Zeitung, über das Mieten eines Autos, den Erwerb einer Immobilie, den Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages bis hin zum Unternehmenskaufvertrag.
Ein solch komplexes Rechtssystem kann schnell zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien führen. Unser Ziel ist die Konfliktvermeidung, was einer vorausschauenden juristischen Prüfung und Vertragsgestaltung bedarf, bei der auch die familiären und wirtschaftlichen Aspekte nie aus den Augen gelassen werden.
Neben einer vorausschauenden Vertragsgestaltung und außergerichtlichen Beratung, vertreten wir Sie außerdem in Gerichtsverfahren oder gegenüber Behörden, um Ihre vertraglichen Interessen durchzusetzen.
Wir beraten Sie in fast allen rechtlichen Fragen. Sollten weitere fachspezifische Experten benötigt werden, arbeiten wir mit erfahrenen Kollegen zusammen.
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist „das Arbeitsrecht“ nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen.
Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen. Um hier unnötige und kostspielige Streitereien zu vermeiden, empfiehlt es sich rechtzeitig fachkundige Beratung einzuholen.
Die Kanzlei vertritt Sie in Kündigungsschutzprozessen und berät Sie in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, wie z.B. bei Fragen zum Urlaubsrecht, Elternzeit, Teilzeit oder Arbeitszeitrecht.
Bei Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Auch bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat stehen wir Ihnen zur Seite.
Gerne sind wir Ihnen natürlich auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder einzelnen arbeitsrechtlichen Regelungen behilflich.